Rechtsprechung
BFH, 27.08.2012 - V S 25/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung
- openjur.de
Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung
- Bundesfinanzhof
FGO § 69 Abs 3, FGO § 70 S 1, FGO § 114 Abs 2 S 1, GVG § 17a Abs 2 S 1, FGO § 114 Abs 2 S 2
Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung
- Bundesfinanzhof
Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 69 Abs 3 FGO, § 70 S 1 FGO, § 114 Abs 2 S 1 FGO, § 17a Abs 2 S 1 GVG, § 114 Abs 2 S 2 FGO
Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - rewis.io
Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 114; AO § 258; FGO § 69 Abs. 3
Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf die Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
Zuständigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf die Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.06.2008 - IX S 5/08
Verweisung der Sache bei instanzieller Unzuständigkeit des BFH
Auszug aus BFH, 27.08.2012 - V S 25/12
Das FG ist als das Gericht des ersten Rechtszuges für den Erlass der einstweiligen Anordnung auch dann zuständig, wenn sich die Hauptsache wie im Streitfall bereits im Beschwerdeverfahren befindet (BFH-Beschluss vom 5. Juni 2008 IX S 5/08, BFH/NV 2008, 1513).Das FG wird entsprechend § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG i.V.m. § 70 FGO über die durch die Anrufung des BFH entstandenen Kosten mit zu entscheiden haben (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1513, m.w.N.).
- BFH, 07.11.2007 - X B 103/05
Ausschluss der Gewährung von Aussetzung der Vollziehung bei Aufhebungsbescheiden …
Auszug aus BFH, 27.08.2012 - V S 25/12
Die Ablehnungsbescheide sind mangels vollziehbaren Inhalts nicht aussetzungsfähig (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. November 2007 X B 103/05, BFHE 219, 491, BStBl II 2008, 279). - BFH, 10.08.1993 - VII B 262/92
Zulässigkeit eines Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung neben einer Klage …
Auszug aus BFH, 27.08.2012 - V S 25/12
Die Klägerin begehrt eine einstweilige Einstellung bzw. Beschränkung der Zwangsvollstreckung i.S. des § 258 der Abgabenordnung und damit den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 114 der Finanzgerichtsordnung --FGO--(vgl. BFH-Beschluss vom 10. August 1993 VII B 262/92, BFH/NV 1994, 719, m.w.N.).