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   BFH, 27.08.2012 - V S 25/12   

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https://dejure.org/2012,30824
BFH, 27.08.2012 - V S 25/12 (https://dejure.org/2012,30824)
BFH, Entscheidung vom 27.08.2012 - V S 25/12 (https://dejure.org/2012,30824)
BFH, Entscheidung vom 27. August 2012 - V S 25/12 (https://dejure.org/2012,30824)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • openjur.de

    Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 3, FGO § 70 S 1, FGO § 114 Abs 2 S 1, GVG § 17a Abs 2 S 1, FGO § 114 Abs 2 S 2
    Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • Bundesfinanzhof

    Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 3 FGO, § 70 S 1 FGO, § 114 Abs 2 S 1 FGO, § 17a Abs 2 S 1 GVG, § 114 Abs 2 S 2 FGO
    Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 114; AO § 258; FGO § 69 Abs. 3
    Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf die Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Zuständigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf die Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.06.2008 - IX S 5/08

    Verweisung der Sache bei instanzieller Unzuständigkeit des BFH

    Auszug aus BFH, 27.08.2012 - V S 25/12
    Das FG ist als das Gericht des ersten Rechtszuges für den Erlass der einstweiligen Anordnung auch dann zuständig, wenn sich die Hauptsache wie im Streitfall bereits im Beschwerdeverfahren befindet (BFH-Beschluss vom 5. Juni 2008 IX S 5/08, BFH/NV 2008, 1513).

    Das FG wird entsprechend § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG i.V.m. § 70 FGO über die durch die Anrufung des BFH entstandenen Kosten mit zu entscheiden haben (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1513, m.w.N.).

  • BFH, 07.11.2007 - X B 103/05

    Ausschluss der Gewährung von Aussetzung der Vollziehung bei Aufhebungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 27.08.2012 - V S 25/12
    Die Ablehnungsbescheide sind mangels vollziehbaren Inhalts nicht aussetzungsfähig (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. November 2007 X B 103/05, BFHE 219, 491, BStBl II 2008, 279).
  • BFH, 10.08.1993 - VII B 262/92

    Zulässigkeit eines Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung neben einer Klage

    Auszug aus BFH, 27.08.2012 - V S 25/12
    Die Klägerin begehrt eine einstweilige Einstellung bzw. Beschränkung der Zwangsvollstreckung i.S. des § 258 der Abgabenordnung und damit den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 114 der Finanzgerichtsordnung --FGO--(vgl. BFH-Beschluss vom 10. August 1993 VII B 262/92, BFH/NV 1994, 719, m.w.N.).
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